Unfall Mietwagen Türkei & Was Tun (2026)

Der Mietwagenmarkt in der Türkei hat parallel zur Dichte der touristischen und gewerblichen Aktivitäten ein riesiges Volumen erreicht. Verkehrsunfälle, die innerhalb dieses Ökosystems auftreten, schaffen eine dreifache rechtliche Spirale, bei der das Eigentum bei der Vermietungsfirma, das Nutzungsrecht (Besitz) beim Mieter und das Risiko bei den Versicherungsgesellschaften liegt. Ein Unfall mit einem Mietwagen unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen deutlich von einem Unfall mit einem Privatfahrzeug. Dieser Artikel analysiert eingehend die Pflichten der Parteien bei Mietwagenunfällen im Lichte des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 (KTK), des Türkischen Obligationenrechts Nr. 6098 (TBK), des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) und der ständigen Rechtsprechung des Kassationshofs. Ziel des Artikels ist es, eine Referenzquelle für Mieter und Vermieter zu schaffen, indem der gesamte Prozess, angefangen von den operativen Abläufen zum Zeitpunkt des Unfalls bis hin zu den Entschädigungsberechnungen in der Prozessphase, mit relevanten Gesetzesartikeln und Gerichtsentscheidungen untermauert wird.

Management am Unfallort und Verwaltungsverfahren

Wenn ein Verkehrsunfall passiert, ist die kritischste Phase, die das rechtliche Schicksal des Prozesses bestimmt, die am Unfallort ergriffenen Maßnahmen. Standardverfahren, die bei Privatfahrzeugen angewendet werden, unterscheiden sich aufgrund des gewerblichen Charakters von Mietwagen und der besonderen Bedingungen der Versicherungspolicen (Rent a Car Kasko).

Unfallbericht oder Polizeibericht?

Die Verkehrsgesetzgebung in der Türkei sieht je nach Art des Unfalls zwei verschiedene Feststellungsverfahren vor: Unfallbericht mit Sachschaden (Vereinbarter Bericht) und Verkehrsunfallbericht (Polizei-/Gendarmeriebericht). Der häufigste Fehler von Mietwagennutzern besteht darin, Initiative zu ergreifen und dabei die Sonderbestimmungen in den Mietverträgen zu ignorieren.

In welchen Fällen muss Polizei oder Gendarmerie gerufen werden?

Gemäß den einschlägigen Rundschreiben der Generaldirektion für Sicherheit und der Straßenverkehrsordnung sind die Fälle, in denen die Parteien keinen Bericht untereinander erstellen können und zwingend Vollzugsbeamte rufen müssen, strikt festgelegt. Diese Fälle sind:

  • Verletzung oder Tod: Wenn auch nur der geringste körperliche Schaden vorliegt.

  • Schaden an öffentlichem Eigentum: Schäden an öffentlichem Eigentum wie Verkehrszeichen, Barrieren, Strommasten.

  • Fehlende Dokumente: Einer der Fahrer hat keinen Führerschein oder dieser ist für die genutzte Fahrzeugklasse unzureichend.

  • Fehlende Versicherung: Die Gegenpartei hat keine obligatorische Haftpflichtversicherung (Verkehrsversicherung) oder diese ist abgelaufen.

  • Verdacht auf Alkohol und Substanzen: Verdacht auf Alkohol oder Drogen bei einem der Fahrer.

  • Öffentliches Fahrzeug: Eines der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge gehört einer öffentlichen Einrichtung (offizielles Kennzeichen).

  • Einseitige Unfälle: Das Fahrzeug prallt gegen eine Mauer, einen Baum, eine Böschung oder ein nicht identifiziertes geparktes Objekt, ohne ein anderes Fahrzeug zu berühren.

Der kritischste dieser Punkte für Mietwagen sind Einseitige Unfälle. Fahrer verlassen oft den Unfallort mit der Aussage „kleiner Schaden“ in Fällen wie dem Streifen einer Parkhaussäule oder dem Anfahren eines Pollers. Mietwagenkaskopolicen lehnen jedoch in der Regel Erklärungen ab, die ohne eine offizielle Feststellung (Polizei-/Gendarmerieaussagebericht oder Tatortfeststellungsbericht) und einen Alkoholbericht am Unfallort abgegeben wurden. Die Versicherungsgesellschaft zahlt den Schadenersatz nicht mit der Begründung, dass sie bei einem einseitigen Unfall nicht feststellen kann, ob der Fahrer alkoholisiert war oder ob das Fahrzeug von einer Person ohne Führerschein gefahren wurde, und diese Schuld verbleibt direkt beim Mieter.

Tabelle 1: Dokumentenerstellungsmatrix nach Unfallart

Unfallszenario Erforderliches Dokument Handlungsschritt Versicherungsrisiko
Zweiseitig / Sachschaden Vereinbarter Bericht (KTT) SBM Mobil oder Papierbericht Niedrig (Wenn Gegner bekannt, kein Alkoholverdacht)
Einseitig (Wandaufprall) Polizei-/Gendarmeriebericht 112 anrufen für Team Hoch (Zahlung ohne Bericht und Alkoholtest unwahrscheinlich)
Unfall mit Verletzung Polizei-/Gendarmeriebericht Krankenwagen und Polizei müssen gerufen werden Niedrig (Offizielles Protokoll zwingend)
Geparkt angefahren Polizei-/Gendarmeriebericht Antrag auf Wache / Aussage Mittel (Klausel für unbekannten Täter greift)

Alkoholgrenze und gesetzliche Limits bei Mietwagen

Der häufigste Grund für die Ablehnung von Entschädigungen bei Mietwagenunfällen ist Alkohol. Hier ist der Unterschied zwischen gesetzlichen Limits und vertraglichen Limits von vitaler Bedeutung.

Nach der Verkehrsgesetzgebung liegt die gesetzliche Alkoholgrenze für Fahrer von privaten (Pkw) Fahrzeugen bei 0,50 Promille und für nicht-private (gewerbliche, Personenbeförderung, Güterbeförderung usw.) Fahrzeuge bei 0,20 Promille. Die überwiegende Mehrheit der Mietwagenverträge und der Allgemeinen Bedingungen für Rent-a-Car-Kaskoversicherungen enthält jedoch ein „Null-Alkohol“-Prinzip oder eine Bestimmung, dass der Schaden abgelehnt wird, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und Alkohol hergestellt wird, auch wenn dieser unter dem gesetzlichen Limit liegt.

Zum Beispiel: Wenn ein Mieter mit 0,30 Promille Alkohol einen Unfall hat, verhängt die Verkehrspolizei möglicherweise kein Bußgeld gegen ihn (wenn das Fahrzeug als privat gilt). Die Versicherungsgesellschaft zahlt den Schaden jedoch aufgrund der Klausel „Keine Nutzung des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss“ im Mietvertrag nicht. Artikel A.5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besagt, dass Schäden, die entstehen, wenn der Fahrer alkoholisiert ist, nicht gedeckt sind. Daher ist es bei jedem Unfall mit einem Mietwagen zugunsten des Mieters, die Polizei zu rufen und durch Pusten in ein Alkoholmessgerät zu dokumentieren, dass er „0,00 Promille“ hat oder innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt.

Wer trägt die rechtliche Verantwortung bei einem Mietwagenunfall?

Die Antwort auf die Frage „Wer zahlt den Schaden?“ bei Mietwagenunfällen verbirgt sich in den entsprechenden Artikeln des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 und des Türkischen Obligationenrechts Nr. 6098.

Status des „Halters“ (Betreibers) nach Straßenverkehrsgesetz

Das grundlegende Konzept, das bestimmt, wer bei Verkehrsunfällen verantwortlich ist, ist der „Halter“ (Betreiber). Der Fahrzeughalter (Eigentümer) ist in der Regel der Betreiber, aber dieser Titel kann sich im Falle einer Vermietung ändern. Diese Situation ist in Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2918 klar definiert.

Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) – Relevanter Abschnitt:

Begriffsbestimmungen

Artikel 3 – …

Halter (Betreiber): Ist der Fahrzeughalter oder die Person, die im Register als Käufer bei Verkäufen unter Eigentumsvorbehalt eingetragen ist, oder der Mieter, Entleiher oder Pfandnehmer in Fällen wie Langzeitmiete, Leihe oder Verpfändung des Fahrzeugs. Wenn jedoch von der betreffenden Person nachgewiesen wird, dass eine andere Person das Fahrzeug auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betreibt und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, gilt diese Person als Halter.

Analyse des Artikels:

Der Gesetzgeber definierte die Person, die einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Fahrzeug zieht und die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug hat, als „Halter“, auch wenn sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Die Auswirkungen dieses Artikels auf den Mietsektor wurden durch Entscheidungen des Kassationshofs geprägt:

  • Langzeitmiete (Operatives Flottenleasing): Nach ständiger Rechtsprechung des Kassationshofs geht bei Langzeitmieten, z. B. 1 Jahr oder mehr, die Haltereigenschaft von der Autovermietung (Eigentümer) auf den Mieter über. In diesem Fall haftet das Mieterunternehmen direkt für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Die Eigentümer-Vermietungsfirma kann sich aufgrund fehlender Passivlegitimation der Klage entziehen, da sie keinen Halterstatus mehr hat.

  • Kurzzeitmiete (Tägliches Rent a Car): Bei täglichen oder wöchentlichen Anmietungen geht die Herrschaft über das Fahrzeug nicht vollständig auf den Mieter über, und die wirtschaftliche Nutzung (Betrieb) verbleibt bei der Vermietungsfirma. Daher akzeptiert der Kassationshof, dass die Haltereigenschaft bei der Vermietungsfirma verbleibt. In diesem Szenario haften die Vermietungsfirma (Halter) und der Mieter (Fahrer) gesamtschuldnerisch (gemeinsam) für Schäden, die Dritten zugefügt werden.

Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters

Die Art der Haftung des Halters ist eine verschuldensunabhängige „Gefährdungshaftung“.

Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 Artikel 85 – Relevanter Abschnitt:

Rechtliche Haftung des Halters und des Inhabers des Unternehmens, dem der Fahrzeughalter angegliedert ist

Artikel 85 – Wenn der Betrieb eines Kraftfahrzeugs den Tod oder die Verletzung einer Person oder einen Sachschaden verursacht… haften der Halter des Kraftfahrzeugs und der Inhaber des Unternehmens, dem es angegliedert ist, gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden… Der Halter… haftet für das Verschulden des Fahrers des Fahrzeugs… wie für sein eigenes Verschulden.

Analyse des Artikels:

Gemäß diesem Artikel kann sich die Vermietungsfirma (bei Kurzzeitmiete) nicht der Verantwortung entziehen, indem sie sagt: „Ich habe das Fahrzeug nicht gefahren, der Fahrer ist schuld“. Das Gesetz macht den Halter für das Verschulden des Fahrers verantwortlich, als wäre es sein eigenes. Die Vermietungsfirma muss den Schadenersatz an den Dritten zahlen, kann diesen Betrag jedoch später im Innenverhältnis (Regressverhältnis) vom schuldhaften Mieter zurückfordern.

Deliktische Haftung des Mieters und Beweislast

Die Haftung des Mieters gegenüber der Vermietungsfirma basiert auf den Bestimmungen über unerlaubte Handlungen des Obligationenrechts.

Türkisches Obligationenrecht Nr. 6098 Artikel 49:

Haftung

I. Im Allgemeinen

Artikel 49 – Wer einem anderen durch eine schuldhafte und rechtswidrige Handlung Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.

Türkisches Obligationenrecht Nr. 6098 Artikel 50:

II. Beweis von Schaden und Verschulden

Artikel 50 – Der Geschädigte trägt die Last, den Schaden und das Verschulden des Schädigers zu beweisen…

Kann die Höhe des erlittenen Schadens nicht vollständig nachgewiesen werden, bestimmt der Richter die Höhe des Schadens nach Billigkeit unter Berücksichtigung des gewöhnlichen Laufs der Dinge und der vom Geschädigten getroffenen Maßnahmen.

Analyse der Artikel:

TBK 49 ist die Grundlage für die Verpflichtung des Mieters, den am gemieteten Fahrzeug verursachten Schaden zu ersetzen. Wenn der Mieter das Fahrzeug durch Verletzung von Verkehrsregeln (schuldhafte Handlung) beschädigt hat, muss er diesen Schaden beheben. Gemäß TBK 50 ist jedoch die Vermietungsfirma (der Geschädigte) verpflichtet zu beweisen, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat, und die Höhe des Schadens nachzuweisen. Daher spielen Unfallberichte und Gutachten eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung der Beweislast.

Versicherungsarten und Deckungsumfang bei Mietwagen

Versicherung ist der Mechanismus, der bestimmt, wer die finanzielle Last bei Mietwagenunfällen trägt. Dass „das Fahrzeug versichert ist“, bedeutet jedoch nicht, dass jeder Schaden gedeckt wird.

Was deckt die obligatorische Verkehrsversicherung ab?

Diese Versicherung, die in jedem Fahrzeug obligatorisch ist, deckt nur Schäden ab, die der Gegenpartei zugefügt wurden.

  • Situation des Mieters: Wenn der Mieter den Mietwagen gegen eine Wand fährt, zahlt die Verkehrsversicherung diesen Schaden nicht. Die Verkehrsversicherung schützt nur Leben und Eigentum Dritter.

  • Limit: Innerhalb der vom Untersekretariat für Schatzwesen festgelegten Grenzen (bis zu 400.000 TL für Sachschäden für 2026). Beim Anfahren eines Luxusfahrzeugs mit einem Mietwagen kann das Limit der Verkehrsversicherung unzureichend sein. Obwohl Mieter und Vermietungsfirma gesetzlich gesamtschuldnerisch für die Differenz haften, wird in der Praxis in Mietverträgen oft festgelegt, dass die gesamte Verantwortung beim Mieter liegt.

Unterschiede zwischen Rent a Car Kasko und privater Kasko

Mietwagen müssen mit einer „Rent a Car Kasko“ (Gewerbliche Kasko) versichert sein, die höhere Prämien hat als Privatfahrzeuge.

Einige kleine Firmen versichern ihre Fahrzeuge als „Privat“ und vermieten sie, um Kosten zu sparen. Im Falle eines Unfalls, wenn die Versicherungsgesellschaft im Polizeibericht feststellt, dass das Fahrzeug als Mietwagen genutzt wurde (was in den Aussagen des Fahrers im Bericht steht), verweigert sie die Schadenszahlung wegen Verstoßes gegen allgemeine Versicherungsbedingungen und Risikoerhöhung. In diesem Fall wird der gesamte Schadensbetrag vom Mieter gefordert.

Wichtig: Mieter sollten bei Fahrzeugübernahme die Zulassung und die Versicherungspolice prüfen und sicherstellen, dass der Vermerk/Klausel „Kiralık“ (Vermietung) oder „Rent a Car“ in der Police vorhanden ist.

Zusatzversicherungen: CDW und LCF Versicherungen

Versicherungen, die bei Mietwagen nach internationalem Standard angeboten werden, sind:

  • CDW (Collision Damage Waiver): Meist in der Mietgebühr enthalten, aber „mit Selbstbeteiligung“. Beispiel: Der Mieter zahlt Schäden bis 5.000 TL, die Versicherung zahlt den Rest.

  • Super CDW (Ohne Selbstbeteiligung): Gegen Aufpreis erhältlich. Hebt die Selbstbeteiligung auf.

  • LCF (Reifen-Glas-Scheinwerfer): Standardversicherungen decken normalerweise keine Reifenplatzer, Glasbruch oder Scheinwerferrisse ab (in Nicht-Unfallsituationen). Die LCF-Versicherung deckt diese kleinen Schäden ab.

Tabelle 2: Mietwagenversicherungsarten und Deckungsmatrix

Versicherungsart Geschützte Partei Gedecktes Risiko Worauf der Mieter achten sollte
Verkehr (ZMSS) Dritte Schaden am gegnerischen Fahrzeug, Tod, Verletzung Differenz wird vom Mieter gefordert, wenn Limit überschritten.
Rent a Car Kasko Vermietungsfirma Schaden, Diebstahl, Brand des Mietwagens Alkohol, Fahren ohne Führerschein sind nicht gedeckt.
CDW Mieter Sachschaden infolge eines Unfalls Selbstbeteiligung kann anfallen.
IMM Mieter/Firma Schaden der Gegenpartei über ZMSS-Limit Mieten mit hohem IMM-Limit ist sicher.
LCF Mieter Reifen-, Glas-, Scheinwerferschäden Meist als Zusatzpaket verkauft.

Entschädigungsposten nach dem Unfall: Wertminderung und Verdienstausfall

Die größten rechtlichen Streitigkeiten nach einem Unfall entstehen eher über „indirekte Schäden“ als über die direkten Schadenskosten.

Wird bei Mietwagen Wertminderung verlangt?

Auch wenn das Unfallfahrzeug repariert wird, entsteht ein TRAMER-Eintrag und die Originalität wird beeinträchtigt, sodass ein Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt entsteht.

  • Rechtsgrundlage: Es ist ein realer Schadensposten gemäß TBK 49.

  • Ansatz des Kassationshofs: Der Kassationshof hat entschieden, dass Wertminderung vom Mieter verlangt werden kann, wenn der Mieter schuldhaft gehandelt hat. Auch wenn die Vermietungsfirma eine Kaskoversicherung hat, zahlen Kaskopolicen in der Regel keine Wertminderung (sofern keine Sonderklausel besteht). Daher können Firmen diesen Betrag beim Mieter regressieren.

  • Ausnahme: In Fällen, in denen der Mieter schuldlos ist (die Gegenpartei zu 100 % schuld ist), zahlt die Verkehrsversicherung der Gegenpartei die Wertminderung; sie kann nicht vom Mieter verlangt werden.

Nutzungsausfall (Standgeld) und Entscheidung des Kassationshofs

Es handelt sich um den gewerblichen Verlust, der dadurch entsteht, dass das Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht vermietet werden kann. Dieses Thema wurde durch Präzedenzfälle des Kassationshofs an einen bestimmten Standard gebunden.

Präzedenzentscheidung und Analyse der 4. Zivilkammer des Kassationshofs (2021/26777 E.)

Die Entscheidung der 4. Zivilkammer des Kassationshofs mit der Nummer 2021/26777 E., 2022/11236 K. vom 29.09.2022 beleuchtet die Diskussionen zu diesem Thema.

Kern der Entscheidung:

„Auch wenn vom Kläger kein Mietwagenbeleg vorgelegt wird, kann der Richter den Schaden gemäß Artikel 50 des TBK bestimmen. Eine angemessene Reparaturdauer sollte gemäß Gutachten ermittelt und für diesen Zeitraum eine Fahrzeugentzugsgebühr berechnet werden.“

Berechnungsmethode und „Einsparungsabzug“:

Vermietungsfirmen wenden meist die Formel „Tagesmietpreis x Anzahl der Tage“ an. Der Kassationshof hält diese Berechnung jedoch für fehlerhaft. Nach Ansicht des Kassationshofs werden kein Kraftstoff verbraucht, Reifen nutzen sich nicht ab, Motoröl wird nicht schmutzig und das Fahrzeug verschleißt nicht, während das Fahrzeug im Service steht. Daher sollte der Betrag der „Einsparungsabzug“ (zwingende Ausgaben), der durch die Nichtnutzung des Fahrzeugs entsteht, von den Bruttomieteinnahmen abgezogen werden. Dieser Satz variiert in der Praxis des Kassationshofs im Allgemeinen zwischen 20 % und 50 %.

Beispielrechnung:

  • Tagesmietpreis: 1.000 TL

  • Angemessene Reparaturdauer: 10 Tage

  • Bruttoforderung: 10.000 TL

  • Kassationshof-konforme Berechnung (z. B. 35 % Einsparungsabzug): 10.000 TL – 3.500 TL = 6.500 TL

Mieter haben das Recht, exorbitanten „Standgeld“-Forderungen von Vermietungsfirmen unter Berufung auf diesen Präzedenzfall zu widersprechen.

Verpflichtungen und Verbote aus dem Mietvertrag

Mietverträge (Mietvertrag nach TBK) bringen besondere Verpflichtungen mit sich, die über die gesetzlichen Haftungen hinausgehen. Ein Verstoß gegen diese Artikel führt dazu, dass die Versicherung deaktiviert wird (Deckungsausschluss).

Fälle ohne Deckung, in denen die Versicherung nicht zahlt

In folgenden Fällen zahlt die Versicherung nicht und der gesamte Schaden wird vom Mieter eingezogen (Allgemeine Versicherungsbedingungen A.5):

  • Fahren unter Alkoholeinfluss: In Verträgen gibt es in der Regel keine Toleranz.

  • Unbefugter Fahrer: Ein Unfall, der von einer Person verursacht wurde, die nicht als Zusatzfahrer im Vertrag eingetragen ist.

  • Geschwindigkeit und Rennen: Nutzung des Fahrzeugs für Geschwindigkeitsversuche oder Rennen.

  • Falscher Kraftstoff: Benzin in ein Dieselfahrzeug tanken (mechanischer Schaden).

  • Grobe Fahrlässigkeit: Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wie das bewusste Überfahren einer roten Ampel, Fahren in die entgegengesetzte Richtung.

  • Offroad-Nutzung: Befahren einer Schotterstraße mit einem Pkw, Aufsetzen des Fahrzeugbodens. Vermietungsfirmen können über GPS-Daten feststellen, wo das Fahrzeug genutzt wird.

Verkehrsbußgelder und Regressprozess bei Mietwagen

Verkehrsbußgelder gehören gemäß KTK dem Fahrer, der die Strafe begangen hat. Bei Bußgeldern, die auf das Kennzeichen ausgestellt werden, wie z. B. EDS, Radar, geht die Benachrichtigung jedoch an die Vermietungsfirma.

  • Prozess: Die Firma zahlt das Bußgeld (meist mit Rabatt).

  • Regress: Sie zieht den gezahlten Betrag zusammen mit der „Servicegebühr“ im Vertrag (meist eine Transaktionsgebühr zwischen 50-100 TL) von der Kreditkarte des Mieters ein.

  • Rechtliche Situation: Wenn im Vertrag eine Bestimmung vorhanden ist, sind diese Abbuchungen von der Kreditkarte legal. Den Mieter jedoch ab dem Datum der Zustellung über das Bußgeld zu informieren und das Einspruchsrecht vorzubehalten, ist ein Gebot der Ehrlichkeit.

Fazit und allgemeine Bewertung

Mietwagenunfälle sind ein komplexer Prozess, in dem sich Obligationenrecht, Handelsrecht und Versicherungsrecht überschneiden, jenseits eines einfachen Verkehrsunfalls. Die Verantwortung des Mieters beschränkt sich nicht auf die Verschuldensquote beim Unfall, sondern steht in direktem Zusammenhang mit dem Status der Vertragserfüllung (Alkohol, Führerschein, autorisierter Fahrer).

Zusammenfassend:

  1. Ein Bericht (bei einseitigen Unfällen zwingend Polizeibericht und Alkoholbericht) muss zum Zeitpunkt des Unfalls erstellt werden.

  2. Die Vermietungsfirma muss unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) informiert werden.

  3. Bei Schadensersatzforderungen (insbesondere Wertminderung und Verdienstausfall) sollte exorbitanten Forderungen unter Berücksichtigung des Prinzips des „Einsparungsabzugs“ und des Kriteriums der „angemessenen Zeit“ des Kassationshofs widersprochen werden.

  4. Es sollte geprüft werden, ob die Versicherungspolice eine „Rent a Car“-Klausel hat.

Dieser Artikel hat die komplexe Struktur der Gesetzgebung vereinfacht dargestellt, und jedes konkrete Ereignis muss im Rahmen seiner eigenen spezifischen Bedingungen (Vertragsartikel, Unfallhergang) bewertet werden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert