Ziel des Strafrechts ist es, durch den Schutz der Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen ein faires Verfahren gegen strafrechtliche Anklagen zu gewährleisten. In strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren kommt dem Schutz der Rechte von Verdächtigen und Angeklagten sowie der Beseitigung von Missständen eine große Bedeutung zu.

Strafrechtliche Verfahren

– Durchführung der Stellungnahme- und Verteidigungsprozesse während der Ermittlungsphase
– Einspruch gegen Festnahme-, Justizkontroll- und Haftentscheidungen
– Weiterverfolgung der vor Strafgerichten durchgeführten Prozesse
-Verteidigung in unfairen oder rechtswidrigen Strafverfahren
-Verhinderung von Rechtsverlusten in Klagen als Opfer und Kläger
-Bewertung von Anträgen auf Strafaufschub (HAGB) und Strafaussetzung
– Durchführung von Bewährungs- und Entlassungsverfahren im Rahmen des Vollstreckungsrechts

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